Der verfeinerte Risikoausgleich
Die grösste Änderung in der Grundversicherung 2017 heisst «Verfeinerung des Risikoausgleichs» und betrifft eigentlich nur die Krankenkassen. Je nach Krankenkasse hat diese Änderung aber grosse Auswirkungen auf die Prämien – und betrifft somit indirekt auch die Versicherten.
Was der Risikoausgleich erreichen soll
Bisher war es für die Krankenkassen attraktiv, nach jungen, gesunden Kunden zu jagen, und ältere, kranke Kunden tendenziell loszuwerden. Einige Versicherer haben sich dies zum Geschäftsmodell gemacht: Mit einem Kundenservice, der nur morgens telefonisch erreichbar ist, und häufig wechselnden Ansprechpartnern mit geringer Ausbildung lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern auch Kunden mit gesundheitlichen Problemen quasi automatisch loswerden. Genau dieser Risikoselektion soll der verfeinerte Risikoausgleich nun entgegen wirken.
Wie der Risikoausgleich funktioniert
Die Grundidee des Risikoausgleichs ist es, aufgrund von Kriterien wie Alter und Geschlecht die erwarteten Kostenunterschiede im Voraus zu berechnen und auszugleichen. Die Vorausberechnung ist wichtig, da ein nachträglicher Kostenausgleich zu falschen Anreizen führen würde («wer mehr Kosten produziert, bekommt mehr Ausgleich»).
Bis Ende 2011 wurde der Risikoausgleich aufgrund der Kriterien Alter, Geschlecht und Kanton berechnet. Seit 2012 wird zusätzlich das Kriterium berücksichtigt, ob der Versicherte im Vorjahr währen mindestens drei Tagen in einem Pflegeheim oder Spital behandelt wurde. Ab 2017 wird neu auch der Indikator Arzneimittelkosten im Vorjahr in die Ausgleichsformel aufgenommen. Dies erlaubt, auch kostenintensive Versicherte zu erkennen, die im Vorjahr keinen stationären Aufenthalt aufweisen. Ab 2019 sollen die Arzneimittelkosten zudem nach pharmazeutischen Kostengruppen (PCG) getrennt in die Berechnung eingehen.
Die Verfeinerung des Risikoausgleichs wurde am 21. März 2014 vom Parlament als Gesetzesänderung im «Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)» verankert.