Medikament-Liste (NLP, SL, LPPV, KM)
Medikament-Liste: NLP, SL, usw.
Die auf dem Markt erhältlichen Medikamente sind in Listen zusammengefasst. Ob ein Medikament von Ihrer Grund- oder Zusatzversicherung übernommen wird, hängt davon ab auf welcher Liste es steht:
- SL - die Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit BAG: Medikamente, die im Normalfall von der Grundversicherung nach KVG übernommen werden. Link zur Medikamenten-Liste SL.
- ALT - die Arzneimittelliste mit Tarif: Medikamente, die direkt einer Apotheke nach einem ärztlichen Rezept hergestellt werden. Auch sie werden im Normalfall von der Grundversicherung nach KVG übernommen werden. Link zur Medikamenten-Liste ALT.
- LPPV - die Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung: Medikamente, die im Allgemeinen nicht von der Versicherung übernommen werden (Negativliste). Beispiele: Nahrungsergänzungsmittel, Multivitaminpräparate, Schwangerschaftstests. Link zur Medikamenten-Liste LPPV.
- KM - die Liste der Komplementärmedizin: Medikamente, die zur Komplementärmedizin gehören. Ob sie von Ihrer Versicherung übernommen werden, hängt von Ihrer Zusatzversicherung ab.
- NLP - die Nichtlistenpflichtige Produkte: Medikamente, die sich auf keiner dieser Listen befinden. Auch hier hängt die Übernahme von Ihrer Zusatzversicherung ab.
Apotheken-Pauschalen
- Medikamenten-Check: Mit dieser Pauschale wird insbesondere die Rezeptprüfung bei der Arzneimittelabgabe vergütet. Die Beratung wird pro Rezeptzeile mit 4 Taxpunkten x CHF 1.08 à CHF 4.30 (inkl. MwSt) erhoben.
- Bezugs-Check: Wird für die Führung des Patientendossiers erhoben
- Notfallpauschale: Wird bei Inanspruchnahme des Notfalldienstes ausserhalb der Öffnungszeiten erhoben
- Generikapauschale: Wird für die Apothekerleistung beim Ersetzen eines Originalmedikaments durch ein preisgünstigeres Generikum erhoben
Autor: Ansgar John
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