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Grundversicherung

In der Grundversicherung können Sie jedes Jahr per 31. Dezember kündigen. Dazu muss Ihr Kündigungsschreiben bis zum letzten Arbeitstag im November bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein.

Wichtig: Da in der Grundversicherung die Aufnahmepflicht gilt, können Sie Ihre Kündigung zusammen mit dem Antrag für die neue Kasse absenden.

Unterjährige Kündigungsmöglichkeiten

Falls Sie aktuell im traditionellen Modell (freie Arztwahl) mit tiefster Franchise versichert sind (CHF 300 / Kinder CHF 0), können Sie zusätzlich per 30. Juni kündigen. Dazu muss Ihr Kündigungsschreiben bis zum letzten Arbeitstag im März bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein.

Zusatzversicherung

In der Zusatzversicherung werden die Kündigungsbedingungen in den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse festgelegt. Standard sind jährliches Kündigungsrecht und drei Monate Kündigungsfrist. Viele Versicherungen werben jedoch mit besonderen Rabatten und legen im Gegenzug eine mehrjährige Mindestlaufzeit und bis zu 6 Monate Kündigungsfrist fest.

In jedem Fall gilt: Ihr Kündigungsschreiben muss bis zum letzten Arbeitstag vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein.

Wichtig: Da in der Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht gilt, sollten Sie Ihre Kündigung erst absenden, wenn Sie von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung erhalten haben. Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie die Fragen im Antrag korrekt und vollständig beantworten, da ansonsten die Krankenkasse von der Leistungspflicht zurücktreten kann.

Autor: Ansgar John
Krankenkassenvergleich swupp.ch